Aktivspielplätze

Der Zweck heiligt die Mittel
oder die seltsamen Methoden der Verwaltung

Schon zum Haushalt 2010 hatten die Gemeinderatsmitglieder der LUBU und LINKE einen Antrag zum Erhalt aller Aktivspielplätze eingebracht. Nun hat die Verwaltung einen Antrag zum Erhalt von zwei Spielplätzen in den Ausschuss Bildung, Sport und Soziales (BSS) eingebracht. Den anderen beiden Plätzen werden Bedingungen diktiert, in deren Folge die Gefahr besteht, dass diese ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen können und deshalb schließen müssen. Es besteht der Verdacht, dass dies auch beabsichtigt ist. Anmerkungen seitens der Verwaltung und von Gemeinderäten, dass Text-DemokratieLudwigsburg für seine Größe mit Aktivspielplätzen überversorgt ist, deuten darauf hin. (Siehe Artikel: Soll das Aktivpielplatz Eglosheim platt gemacht werden?)

In der Tagesordnung war auch der Antrag der LUBU/LINKE aufgeführt. Herr Bürgermeister Seigfried stellte den Antrag der Verwaltung zur Diskussion und Abstimmung. Den Antrag von LUBU/LINKE obwohl auf der Tagesordnung stehend, hat er einfach ignoriert. Von den Mitgliedern wurde folgerichtig nur der Verwaltungsantrag diskutiert. Als Herr Seigfried den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufen wollte meldete sich Frau Burkhardt (LUBU) und verwies auf den Antrag der LUBU/LINKE. Herr Seigfried verlass eine Erklärung mit dem Hinweis, dass der Antrag im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen behandelt worden und nicht an den BSS verwiesen worden sei. Deshalb wurde er nicht aufgerufen.

Was soll das? Erstens ist der Antrag bei den Haushaltsberatungen nicht behandelt worden. Zweitens, wenn er nicht verwiesen worden ist, warum stand er dann auf der Tagesordnung? Drittens, wenn er auf der Tagesordnung steht, warum wurde er nicht aufgerufen und mit dem Antrag der Verwaltung zusammen behandelt?

Bezeichnend ist noch, dass Herr Seigfried vor der Sitzung Frau Burkhardt darüber informierte, dass sie die Möglichkeit habe, sofern der Ausschuss dem mehrheitlich zustimme, den Antrag zu begründen. Da er aber den Antrag nicht aufgerufen hat, bestand nicht die Möglichkeit zu begründen. Rederecht haben nur Ausschussmitglieder. Frau Burkhardt (LUBU) und Herr Hillenbrand (LINKE) sind keine Mitglieder des Ausschusses. Ebenfalls bezeichnend ist die Tatsache, dass noch einige Wochen vorher, trotz Mehrheitsvotum des Ausschusses, Herr OBM Spec bei einem ähnlichen Fall im BSS Frau Burkhardt das Begründungsrecht abgesprochen hatte. In diesem Fall haben die Gemeinderatsmitglieder der LUBU/LINKE Beschwerde beim Regierungspräsidium eingelegt.